“Der Europäische Gerichtshof muss Acta stoppen”

22. Februar 2012

Im Artikel “Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss” der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung erklärt der ehemalige Richter und Staatsanwalt Heribert Prantl, welche Gefahr für den Rechtsstaat ACTA bedeutet:

Hinter Acta lauert Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.

Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll. Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen. Es wäre fatal, wenn das so funktionieren würde.

Prantl mahnt das Europäische Gerichtshof ACTA zu stoppen:

 ”Die Vorlage von Acta in Luxemburg ist eine große Prüfung für den EU-Gerichtshof. Er muss nun zeigen, was er ist: ein Wettbewerbs-Gerichtshof für Wirtschaft und freien Handel – oder auch ein Gerichtshof für die Bürger und die Bürgerrechte.
Hoffentlich wird Prantl gehört.

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ARTigo bildlich erklärt

22. Februar 2012

ARTigo: http://artigo.org

FB

Post Scriptum: Das Plakat hat Christoph Wieser entworfen.

ShareLatex

22. Februar 2012

ShareLatex is a cloud computing service for the collaborative edition documents in Latex. ShareLatzex has an appealing property: Its minimal yet sufficient user interface. ShareLatex is a bit like a wiki. It provides instant saving and various editor modes, including emacs’.

Using ShareLatex, one can create a project an invite collaborators to contribute to the project. A project consist of several latex files including a main file (main.tex) and a bibliography file (.bib file). I assume style files can as well be added. Latex-ing a file is on command.

I tested it (using Chrome) and found it very convenient. A bit puzzling is that the cursor lies a line below where it writes. On an Apple computer, I did not find – so far – how to enter special characters typical of Latex such as \ and @. Also, I did not find so far how if the editor provides with templates for bibliography entries.

Henry Oswald, the developer of ShareLatex, kindly answered a few questions:

FB: Who are you? What is your job?

HO: I am Henry, and a web developer in London working for an online music company called 7digital during the day as a .Net.

FB: Where does your interest in Latex comes from?

HO: I finished my masters last year and used it for managing my large projects, the main reasons I like latex is the ability to import images and separate parts of work into multiple files, a 40 page Microsoft word project is my worst nightmare.

 FB: What is your vision for the future of ShareLatex?

HO: In the short term it is just to get as many people using it as possible, helping others collaborate. Other things will be added with time like a basic revision system. In these early days its all about building a stable system people can trust.

FB: Which support would you like to get from users of ShareLatex?

HO: More and more feedback, eventually premium plans will be coming in to help fill the increasing costs, in what form they are in I am not sure about yet.

FB: Anything else?

HO: At the moment I just want more people to try the system and let me know what they think!

FB

Wie ein Professor die vorlesungsfreie Zeit verbringt

22. Februar 2012

Ab und zu werde ich gefragt, ich denn während der vorlesungsfreien Zeit mache. Ich arbeite und versuche den Arbeitsrückstand zu verringern.

Derzeit verfasse ich eine Vorlesung über Semantic Wikis nebst Artikel dazu für eine Sommerschule, die auf Doktoranden gerichtet ist. Obwohl das Gebiet mir aus der Forschung gut vertraut ist, weswegen übrigens ich gebeten wurde, ie Vorlesung zu halten,  muss ich ungefähr einen ganzen Monat daran arbeiten, das Material für eine dreistündige Vorlesung zu sammeln, mich darin einzulesen, und in einen verständlichen Text zusammenzufassen. Danach muss ich noch Folien vorbereiten, wofür schätzungsweise zwei oder drei Tage nötig sein werden. Eine dreistündige Übung zur Vorlesung muss ich halten. Nur dafür werde ich vermutlich noch zwei bis drei Tage Arbeit benötigen. Der Zeitvergleich ist interessant und typisch für eine Lehrveranstaltung zu einem neuen Thema und für fortgeschrittene Studenten: Für sechs Stunden Lehre (drei Stunden Vorlesung und drei Stunden Übung) verlangt die Vorbereitung sechs Wochen, also 180 Stunden (6 Wochen × 5 Tage × 6 Stunden).  Die Ratio 180/6 = 30 Stunden Vorbereitung für eine Stunde Lehre nichts besonderes.

Ich arbeite eher 9 bis 10 Stunden an einem Arbeitstag (Dienstreisen nicht mit gezählt, die in der Regel viel “arbeitsfreie” Zeit verbrauchen) aber ich kann nie nur das eine erledigen. Ich muss auch während der vorlesungsfreien Zeit immer weiter Studenten und Doktoranden betreuen, E-Mails lesen und beantworten, wissenschaftliche Arbeite (kostenlos) für Tagungen und Zeitschriften begutachten, für Forschungsprojekten arbeiten und an Sitzungen teilnehmen, was pro Tag mindestens zwei bis drei Stunden in Anspruch nimmt.

In der derzeitigen vorlesungsfreien Zeit habe ich vor, noch ein paar wissenschaftlichen Artikel zu verfassen, wofür die meiste Arbeit bereits durchgeführt wurde, und eine Vorlesung vorzubereiten, während der ein Doktorand und ich mit einem neuartigen Backchannel für die Lehre experimentieren möchten. Ich werde auch die Vorbereitung einer internationalen Tagung teilnehmen, die im Juli in Berlin stattfinden wird.

Wenn es mir gelingt, all dies zu tun, dann werde ich mich glücklich schätzen.

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Die Kunsthalle Karlsruhe und das Mead Art Museum spielend entdecken

21. Februar 2012

Unter http://www.artigo.org/kunsthalle-karlsruhe kann eine Version der Spielplattform ARTigo abgerufen werden, die Bilder der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe verwendet, unter http://www.artigo.org/amherst-college eine weitere Version von ARTigo, die auf Bilder des Mead Art Museum at Amherst College beruht.

Ziel dieser ARTigo-Versionen ist es, zum einen die Bilder der beiden Kunstsammlungen semantisch zu erfassen, zum anderen die beiden Kunstsammlungen unter ein breites Publikum besser bekannt zu machen.

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Proaktive Berufung

21. Februar 2012

Im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) liest man (im Paragraph 18 Absatz 2 Satz 1): “Professuren sind öffentlich und in der Regel international auszuschreiben.” Dafür gibt es vor allem einen guten Grund: Die Besetzung einer Professur soll für die Öffentlichkeit ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren sein.

Zugegeben, diese Vorschrift schränkt genau wie die Vorschrift ein, dass eine Stadt ihre Aufträge an Unternehmen – etwa für die Sanierung eines UBahn-Tunnels – öffentlich ausschreiben muss. Öffentliche Ausschreibungen kosten Zeit und Arbeit. Und vor allem, die Entscheidungsträger können manchmal ihre Wunschentscheidung nicht so treffen, wie sie möchten.

Hält man sich an dieser Vorschrift nicht ein, so kann es im schlechtesten Fall zu einem Sumpf führen. Im Besten Fall führt es zu Entscheidungen, die möglicherweise nicht alle Optionen berücksichtigen. Im Besten Fall führt es also zu einer anderen Art von Einschränkung.

Die gesetzliche Vorschrift verlangt eigentlich nur das, was von Wissenschaftlern erwartet werden dürfte: Alle Optionen betrachten und ohne Vorurteil auszuwählen. Ist das an einer Hochschule unpassend? Personen, die man gerne berufen möchte, kann man immer auffordern sich zu bewerben. Und keine Professur muss besetz werden, wenn kein Bewerber überzeugt.

Jedoch kursiert derzeit an manchen Eliteuniversitäten den Begriff  ”proaktive Berufung”. Damit sind Berufungen gemeint, die aus einem initiativen Auswahl statt eines reaktiven Auswahl unter Bewerber. Im Klartext: Die Universitätsleitung wählt einen Kandidaten für eine Professur im voraus aus statt die Professur öffentlich auszuschreiben und unter den Bewerber auszuwählen. “So geht es schneller und man bekommt den oder die Gewünschte” wird als Begründung für proaktive Berufungen gegeben. “Die Universitätsleitung will keine Kandidatenliste sehen nur einen einzigen Kandidaten” hört man weiter. “Am Wichtigsten bei proaktiven Berufungen ist es, den Präsidenten zu überzeugen, weil er derjenige ist, der letztendlich entscheidet” wird zudem empfohlen, obwohl solche eine stark personalisierte Entcheidungsgewalt der guten wissenschaftlichen Praxis widerspricht. Vermutlich wird des Gesetzes wegen aber nur der Form halber die Professur öffentlich und international ausgeschrieben und somit Bewerber – wenn vielleicht nicht im rechtlichen Sinne zumindest ethisch betrachtet – betrogen.

Diese Art und Weise Professoren zu berufen gilt in manchen Kreisen als modern und Garant von Qualität. Wohin das führen wird, werden wir früher oder später erfahren…

FB

Post Scriptum: Ein paar Tage nach der Veröffentlichung dieses Artikels stelle ich fest, dass auf Seite 9 der “Richtlinien zum Antrag auf Wieder- bzw. Neuzuweisung von Professuren und Juniorprofessuren” meiner Universität explizit mitgeteilt wird, dass bei proaktiven Berufungen die Professur nicht ausgeschrieben wird:

Soll auf die Ausschreibung verzichtet und ein Findungsverfahren durchgeführt werden (proaktives Berufungsverfahren)?

und wie folgt rechtfertigt wird:

Vgl. Art. 18 Abs. 3 Satz 4 Ziffer 2 BayHSchPG: Von einer Ausschreibung kann in Ausnahmefällen, im Fall der Nr. 2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, abgesehen werden, wenn … 2. f¸r die Besetzung der Professur eine in besonderer Weise qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht, deren Gewinnung im Hinblick auf die Stärkung der Qualität und Profilbildung im besonderen Interesse der Hochschule liegt.

Die Rechtslage mag Berufungsverfahren ohne Ausschreibungen zulassen. Das macht sie nicht weniger problematisch. Im Gegenteil kann man sich über eine solche Bestimmung wundern.

Die SZ berichtet über das Forschungsprojekt Play4Science

20. Februar 2012

Im Münchener Teil der Süddeutsche Zeitung berichtet heute Iris Wehn im Artikel “Das Wissen der Massen – Mit eigens entworfenen Online-Spielen wollen Geisteswissenschaftler der LMU Daten und Fakten für ihre Forschung gewinnen” über das Forschungsprojekt Play4Science, aus dem die Speilplattformen ARTigo und MetropolItalia entstanden sind.

Der Artikel stellt beide Plattformen wir folgt vor:

“Artigo hat sich inzwischen mit immerhin rund 10 000 Nutzern etabliert. Ob die bislang den Bildern zugeordneten Begriffe auch immer kunsthistorisch taugen mögen, stellt Kohle vorerst hinten an. Wichtig ist, dass der Grundstein für eine neue Form der wissenschaftlichen Datensammlung gelegt wurde, die sich in vielen Disziplinen auf dem klassischen Wege der Feldforschung nicht mehr realisieren lässt.”

“Mit dem Spiel „Metropolitalia“, das im Sommer an den Start gehen wird, versuchen die Romanisten, nun interaktiv der Verbreitung bestimmter italienischer Redewendungen auf die Schliche zu kommen. Im ersten Schritt sollen sie von den Usern auf der Landkarte verortet werden. Später dann hofft Thomas Krefeld, Redewendungen über die Kategorisierung der Spieler der sozialen Schicht, dem Geschlecht und dem Alter der Sprecher zuordnen zu können.”

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Alle Leistungsprämien und -zulagen müssen anders vergeben werden

19. Februar 2012

Für Mitarbeiter an Universitäten, die keine Professoren sind, gibt es Leistungsprämie und -zulagen. Ihr Zweck ist, wie bei den Leistungszulagen der W-Besoldung für Professoren, gute Leistungen zu belohnen und dadurch einen Anreiz dazu zu geben.  Wie für Professoren, muss die Vergabepraxis von solchen Prämien und Zulagen an Hochschulen verbessert werden. Dies ist  eine mittelbare Folge des Urteils der letzten Woche des Bundesverfassungsgerichts, das die Vergabepraxis von Leistungszulagen für Professoren, die nach der W-Besoldung bezahlt werden, gekippt hat.

Wie Leistungsprämien und -zulagen an Hochschulmitarbeitern vergeben werden, ist derzeit an den meisten Hochschulen undurchsichtig. Professoren, die die Vergabe von solchen Leistungsanreize an ihre Untergebenen vorschlagen, wissen nicht, was hochschulweit der Rahmen dafür ist. In den letzten Jahren wurde uns zum Beispiel zuerst empfohlen, nicht zu viel Personen vorzuschlagen, dann deutlich mehr als in der Vergangenheit, weil zuvor der “Topf” nicht ausgeschöpft wurde. Wie letztendlich der Leistungsanreiz vergeben wird, ist für keinen Professor nachvollziehbar: Über die Vergabe erfährt man praktisch kaum etwas.

Möglicherweise ist eine solche Vergabepraxis für Angestellten des öffentlichen Diensts rechtlich annehmbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der letzten Woche ist eine solche Vergabepraxis für Beamten höchstwahrscheinlich rechtlich nicht unbedenklich: Wenn Professoren einen einklagbaren Anspruch auf Leistungszulagen anerkannt wird, wie sie Beamte sind, so muss zwangsläufig der selbe Anspruch auch dem verbeamteten wissenschaftlichen Hochschulpersonal anerkannt werden.

Ob diese Rechtseinschätzung gilt oder nicht: Wie Leistungsanreize unter dem Personal einer Hochschule derzeit meist, ist nicht zweckmäßig: Eine nicht transparente und nicht nachvollziehbare Vergabe von Leistungsprämien und -zulagen schafft keinen Anreiz zu Leistungen, sondern nur Abhängigkeit der Hierarchie gegenüber. Gute Leistungen am Arbeitsplatz entstehen aber nicht aus Abhängigkeit, sondern aus Engagement und Überzeugung und falls nötig in einer konstruktiven  Auseinandersetzung mit der Hierarchie. Das wissen alle kompetenten Führungspersönlichkeiten. Nur so werden bekanntlich Unternehmen erfolgreich.

Handeln die Hochschulen nicht, so gehen sie die Gefahr von Klagen vor Arbeits- oder Verwaltungsgerichte ein. Es mag teuerer und schwerwiegender, als Angestellter vor einem Arbeitsgericht als als Beamte vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommen könnte, ist aber groß. Der besonders steinige Karriereweg von Doktoranden und PostDocs an Hochschulen insbesondere in Krisenzeitzen ist ein ausreichender Grund dafür. Der Befreiungschlag, den das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die W-BEsoldung für Proferssoren bedeutet, liefert einen weiterer Grund für solche Klagen: Wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen haben es eben deutlich schwerer als Professoren. Auch ein Postdoc wird an einer Hochschule schlechter bezahlt als ein Gymnasial- oder Schullehrer – bei einer deutlich höherer Verantwortung, einer nicht niedrigeren Qualifikation  und einer befristeten Stelle. Der Vergleich der Anforderungen an das Verwaltungspersonal einerseits und an das wissenschaftliche Personal einer Hochschulen andererseits, liefert einen weiteren Grund für solche Klagen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass für den Erhalt von Leistungsprämien oder -zulagen vom Verwaltungspersonal deutlich weniger als vom wissenschaftlichen Personal einer Hochschule verlangt wird.

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“Die Universität muss sich neu erfinden”

17. Februar 2012

Innerhalb der letzten fünfzig Jahren hat sich die Universität völlig verändert. Von einer Bildungsstätte für eine kleine Elite, die von Wissenschaftler am Rande ihrer Forschungsarbeit unterrichtet wurde, ist sie ein Massenbetrieb geworden. “Die Universität muss sich neu erfinden” hat man fünfzig Jahre lang gesagt. Die Universität hat sich grundlegend verändert aber sie hat sich immer noch nicht neu erfunden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Professorenbesoldung, wird sich wieder einmal viel an Universitäten ändern.

Zwei Wege sind möglich und es ist zu befürchten, dass wieder einmal den Weg des geringsten Wiederstands und der geringsten Kreativität eingegangen wird. Es ist zu befürchten, dass wieder einmal die Universität sich viel verändert, ohne neu erfunden zu werden.

In Zukunft werden Leistungen von Professoren gemessen werden müssen. Eine Messung von Leistungen in Lehre und Forschung können nur Lehrer und Forscher übernehmen. Sie wird also innerhalb der Universitäten stattfinden müssen. Da Rechtstreiten darüber möglich sind, wie das das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird die Leistungsmessung von Ministerien und Rechtsabteilungen unter die Lupe genommen werden. Dagegen ist nicht einzuwenden. Für eine Universitätsleitung Weg des geringsten Wiederstands für eine Universitätsleitung wäre, ein Katalog von Leistungen zu erstellen, welche sie in gewöhnlichen, und somit keine Leistungszulagen würdig sind und in außergewöhnlichen, die zu einer Leistungszulage berechtigen. Dagegen wäre viel einzuwenden÷ Wo so gehandelt werden wird, wird wohl kaum Exzellenz entstehen oder weiterbestehen. Der Grund ist einfach, dass heute an Hochschulen weder die gute Lehre noch die gute Forschung in akkuraten Weise charakterisiert werden können. Beide Gebiet – wohl bemerkt die Hochschullehre auch, wenn auch man davon hierzulande wenig zu spüren ist – sind völlig im Wandel. Ein Leistungskatalog könnte diesen Wandel nicht erfassen und ihn folglich bremsen.

Der steinige Weg für eine Hochschulleitung ist ein anderer: Die Wahl einer subjektiven Leistungsmessung. Subjektive Bewertungen sind aber nur dann annehmbar, wenn sie erstens eine inhaltliche Grundlage haben, also wenn Ziele bekannt sind, und zweitens in einer unanfechtbaren Weise erfolgen. Letzteres benötigt Transparenz und Demokratie. Gibt es aber überhaupt Universitäten, die klar erkennbare und von allen bekannte Ziele haben? Sicherlich wenn überhaupt nur wenige, es sei den man berücksichtig allgemeine Ziele wie Qualität, die jede Universität hat und die bei einer Leistungsmessung nicht helfen. Gibt es schon Universitäten, wo transparent und demokratisch entschieden wird? Noch nicht. In Sachen Transparenz sehen Universitäten sehr alt aus.

Erfolgreich werden Universitäten sein, die eigene Wege in Lehre oder in Forschung gehen, sie intern unter ihrem Personal und Studentenschaft propagieren und extern unter ihrer potentiellen Studenten und unter Bildungspolitiker bekannt machen. Lehre und Forschung sind so sehr in Wandel, dass die Ausarbeitung solcher Zeil für Wissenschaftler eigentlich keine große Herausforderung sein dürfte: Gute Ideen dafür gibt es derzeit zuhauf. Was aber noch fehlt, ist die Debatte – universitätsintern und in der Gesellschaft – darüber, was eine erfolgreiche Universität des 21. Jahrhunderts sein kann.

Eines steht fest: Der Impuls zu dieser Debatte wird nicht von der Bildungspolitik kommen. Sie kann – und soll! – eben den Maßstab für alle Universitäten festlegen, weswegen sie keine Ziele für eine bestimmte Universität bestimmen kann. Was die Bildungspolitik kann – und müsste! –, ist der Rahmen dafür zu schaffen: Universitäten zur Transparenz und Demokratie verpflichten.

FB

Es geht um viel mehr als Geld

15. Februar 2012

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht die W-Besoldung für Professoren gekippt, weil sie, so das Gericht, das Alimentationsprinzip, die Verpflichtung für den Staat seine Beamten angemessen zu bezahlen, verletzt. Bei dieser Entscheidung geht es unmittelbar nur um Geld. Mittelbar geht es aber um viel mehr: Um Maßstäbe in der Lehre und Forschung und folglich um Transparenz an Hochschulen.

Derzeit ist ziemlich unklar, was von einem Professor erwartet wird. Formal die Erfüllung des Lehrdeputats, das Abnehmen von Prüfungen, die Betreuung von Studenten und Doktoranden, eine Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung und wissenschaftliche Forschung. Wie viel Einsatz dafür erwartet wird, ist aber unklar.

Das Lehrdeputat bestimmt zum Beispiel nur die Zeit während der Lehrveranstaltungen aber weder die Vorbereitungszeit noch die Zeit fürs Pendeln zwischen voneinander entfernten Gebäude. Je nach Fachgebiet und Engagement, der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung einer Lehrveranstaltung ist ganz unterschiedlich. Die Vorbereitung einer dreistündigen traditionellen Vorlesung über relationale Datenbanken vorzubereiten benötigt vermutlich einen Bruchteil der Zeit, die für die Vorbereitung einer ebenfalls dreistündigen Vorlesung über die Web-Programmierung nötig ist. Neue Themen, die zudem völlig im Wandeln sind, kosten eben mehr Vorbereitungszeit als ältere, die sich kaum noch ändern.

Wie zeitintensiv die Betreuung von Studenten sein soll und was für Qualität erwartet wird, ist derzeit ganz offen. Man kann für den selben Zeitaufwand 150 Informatik-Studenten in ein Programmierpraktikum durchschleusen, die dabei von der Programmierung zu wenig mitbekommen, oder 15, die  davon eine dauerhafte Lebenserfahrung und Kenntnisse behalten, die sie schon im zweiten Semester beruflich gut qualifizieren.

Ähnliches gilt für Prüfungen, die Betreuung von Studienarbeiten und Promotionen. Niemand weiss genau was die Erwartungen sind. Je nach Fachgebiet, Hochschule und Persönlichkeit werden unterschiedlichen Maßstäbe ausgewählt und schleichend verändert, wenn – zum Beispiel bei steigenden Studentenzahlen – sie nicht mehr einzuhalten sind.

Die Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung, die insbesondere in Zeiten von Reformen sehr zeitaufwendig sein kann, ist noch mehr als die Lehre eine Tätigkeit ohne zeitlichen und inhaltlichen Maßstab. Man beteiligt sich daran, entweder um Einfluss oder Macht zu erhalten, oder aus Pflichtgefühl. Wann eine Arbeit in  Universitätsgremien als gut anzusehen ist, kann niemand sagen. Niemand hat bisher die Frage gestellt. Wie  bei der Lehre gibt es keine anerkannte Maßstäbe dafür.

Bemerkenswert ist, dass es an Hochschulen vermutlich die Arbeit in der wissenschaftlichen Forschung, die sich von allen Pflichten eines Professors am ehestens messen lässt: Am Impakt der Veröffentlichungen und an der eingeworbenen Drittmittel. Solche Faktoren sind nicht unumstritten aber es gibt sie. Und das Internet ermöglicht, sie immer besser und leichter zu erfassen – siehe unter anderem Google Scholar Citations, Microsoft Academic SearchScholarmeter und in der Informatik DBLP. Trotz aller Mängel jeder bisher erdachten Impakt-Faktor wie der H-Index, der G-Index, usw. sind sie, vor allem in ihrer gemeinsamen Betrachtung, nicht ohne Aussagekraft. Wer veröffentlicht und zitiert wird, wird damit erkannt.

Eine teilweise leitungsbezogene Professoren-Besoldung ist nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohne Leistungsmaßstäbe nicht mehr möglich. Somit wird schwarz auf weiss stehen müssen, was als gute Lehre, als angemessene Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung und  als erfolgreiche wissenschaftliche Forschung anzusehen ist. Es wird sogar schwarz auf weiss stehen müssen, wann eine Leistung auf diesen Gebieten die gestellten Erwartungen übertrifft und zu einer Leistungszulage berechtigt. Damit wird es im Umkehrschluss erstmal für einen Professor möglich sein, einen übertriebenen Leistungsdruck oder unangemessene Arbeitsbedingungen abzulehnen.

Viele Professoren sind nicht nach dem Geld gierig, dass ihnen gute Leistungen bringen kann, sondern nach der guten Arbeit in Lehre und Forschung, die ihnen leider all zu oft schwer möglich ist. Über den leistungsbezogenen Anteil ihrer Besoldung werden sie in Zukunft die nötigen Bedingungen der guten Lehre und der guten Forschung einklagen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht erkennt eben  Professoren ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen an, es sei denn, es wird zurück zu einer Besoldung ohne nennenswerte Leistungszulagen zurückgekehrt. Ich nehme an, dass die Bundesverfassungsrichter dies eingesehen haben und auch deswegen so geurteilt haben.

Ein Programmierpraktikum mit 150 Studenten und nur einen wissenschaftlichen Mitarbeiter biete ich nicht an” wird ein Professor sagen können, “ersten weil ich unter solchen Bedingungen die an mir gestellten Erwartungen gar nicht erfüllen kann, zweitens weil der Kollege N.N. dafür dreimal so viel Mitarbeiter aufbringen kann.” Man wird erschwerte Arbeitbedingungen wie ständiger Lärm am Arbeitsplatz oder ein wöchentliches mehrstündiges Pendeln zwishen Gebäude auf seine Leistungen anrechnen lassen können. Und gegen die Ablehnung eines Drittmittel-Antrags in einem undurchsichtigen und der guten wissenschaftlichen Praxis missachtenden Auswahlverfahren der eigenen Universitätsleitung – etwa bei der Exzellenzinitiative – wird man klagen können, weil dadurch die Chancen auf die Leistungszulage eingeschränkt wurden. Einspruch wird man erheben können, wenn  ein Schar von auf sich gelassenen Doktoranden als gute Leistung, die engagierte und fördernden Betreuung von nur wenigen Doktoranden jedoch nicht als zu belohnende Leistung angesehen wird.

Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Professoren-Besoldung wird folglich eine neue Ära an Hochschulen – eine Ära der Transparenz und einer größeren Ehrlichkeit – eröffnen, weil es die Möglichkeit eröffnet, dies einzuklagen, was zur guten Leistungen und zur Leistungsmessung nötig ist. Es wird spannend, gut für die Hochschulen, die Studenten, das Hochschulpersonal und die Gesellschaft gleichermassen und über die Erhöhung der Professoren-Bezüge hinaus teuer sein.

Einige Bildungspolitiker werden vielleicht bereuen, mit der leistungsbezogenen Professoren-Besoldung die Büchse der Pandora geöffnet zu haben…

FB

Die Mär von unternehmerischen Universitäten

15. Februar 2012

Manchmal reicht es aus eine Behauptung oft genug zu wiederholen, damit sie geglaubt wird. Dies scheint besonders auf Hochschulen zu treffen, was für sich ein Widerspruch ist. Ihrer Widmung der Wissenschaft und der Bildung wegen sollten doch Hochschulen dagegen gewappnet sein.

Sie sind es nicht. Seit einigen Jahren kursiert die Vorstellung, dass Verwaltungsreformen – unter anderem die gestern vom Bundesverfassungsgericht gerügten W-Besoldung – “unternehmerische Universitäten” geschaffen hätten. Universitäten haben sich ein Hauch davon angelegt, viel mehr aber nicht. Das unternehmerische an Universitäten ist heute wie die Glasur mancher Kuchen, die gut aussieht aber einen ganz anderen Inhalt versteckt. Wie ein Professor der TUM mir neulich sagte: “Das Unternehmertum an der TUM, sucht man vergeblich.

Die Kritik mag unberechtigt erscheinen. Universitäten haben doch vieles eingeführt, was bisher nur in Unternehmen zu finden war. Es gibt nun an Universitäten Abteilungen, die Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren bei der Einreichung von Patent-Anträge oder bei der Gründung eines Unternehmens beraten und helfen, staatliche Förderungen zu beantragen. Es gibt für die zuletzt berufenen Professoren eine leistungsbezogene Besoldung. Es gibt für Mitarbeiter Leistungsprämien und -zulagen. Die Fakultäten stehen im Wettbewerb untereinander, wenn es um die Wiederbesetzung von Stellen geht. Ja, das alles gibt es. Übrigens den Wettbewerb der Fakultäten hat es immer gegeben, seitdem die Unterfinanzierung eine Nebenerscheinung der Massenuniversitäten ist. Das Unternehmerische an Universitäten ist aber nicht viel mehr als eine gut aussehende Glasur, die einen nicht gerade unternehmerischen Inhalt überzieht: Patentanträge und Unternehmensgründung zum Beispiel haben im tagtäglichen Arbeitsleben der meisten Studenten, Doktoranden oder Professoren keinen Platz. Und es wird, fürchte ich, so lange so bleiben, wie Universitäten wie Behörden geführt werden. Der Ideen-Wettbewerb, welcher unter Unternehmen zum Erfolg führt, sucht man an Universitäten vergeblich. Statt dessen gibt es Anweisungen von oben, Entscheidungen ohne nachträgliche Auswertung. Misserfolge gibt es kaum, weil auch der Erfolg einen Plan folgt!

Unternehmerische Universitäten werden nicht entstehen, so lange Universitäten kaum Spielraum bei der Verwendung ihrer Mittel, bei der Gestaltung von Studiengängen gegeben wird, so lange sie die Zahl ihrer Studenten kaum beschränken können. Was für Unternehmen sind derzeit Universitäten? Unternehmen, die einer staatlich verordneten Arbeitsweise unterworfen sind und eigene Wege in Lehre oder Forschung wohl kaum gehen. Wohin das führt, wenn weder Unternehmen noch Kundschaft eine freie Wahl haben, ist bekannt.

FB

Sind Professoren geldgierig?

14. Februar 2012

Gerade hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt,  das Professoren mehr verdienen sollten. Gegen die seit einigen Jahren geltenden Professoren-Besoldung hatten Professoren geklagt. Sind also Professoren geldgierig?

Professoren haben besonders erstrebenswerte Stellen: Der Beruf ist hochinteressant und gesellschaftlich anerkannt, sie sind Beamte und folglich so gut wie unkündbar, kein Professor lebt in Armut und kein Professor wird von einem Vorgesetzter gemobbt.

Das ist die eine Sichtweise. Eine andere ist wie folgt. Ein Professor, der nicht die beste Besoldung W3 – vor einigen Jahren C4 – erhält, verdient sehr deutlich weniger als ein Angestellter der freien Wirtschaft mit einer ähnlichen Verantwortung. Ein Junior-Professor, verdient er sogar weniger als ein gleichaltriger  Gymnasiallehrer und muss zudem um seine Stelle bangen: Sie läuft in der Regel nach sechs Jahre aus. Der Weg zu einer Professur ist steinig und bleibt nicht selten trotz jahrelangen Anstrengungen und hohen Leistungen in Lehre und Forschung ohne Erfolg. Die Beförderung ist für die meisten unmöglich, weil es einfach zu wenige Professuren der besten Besoldungsstufe. Es kommen hinzu Besonderheiten des Beamtentums, die alles andere als angenehm sind: Eine private Krankenversicherung ist für Beamte ein muss, was für eine Familie deutlich teurer ist als eine gesetzliche Krankenkasse; die Arbeitszeiten sind nicht geregelt und folglich oft schwer einzuschränken; die Fürsorge am Arbeitsplatz kann manchmal vergeblich erwartet werden; die Weiterbildung ist eine private Angelegenheit, wofür die Zeit in der Regel fehlt; Streiken ist verboten.

Wohl bemerkt: Ich beklage mich gar nicht. Ich übe den Beruf aus, den ich ausgewählt habe, zudem im Ausland*, was die Latte höher setzt. Zugegeben verdiene ich nach der besten vergangenen Besoldungsstuffe, die deutlich besser ist als die derzeitige.  Und ich bin nicht Alleinverdiener in meiner Familie. Die meisten Professoren haben es bei weitem nicht so gut wie ich.

FB

* In einem der wenigen europäischen Ländern, wo die Arbeitsbedingungen in Lehre und Forschung am besten waren. Seit der Einführung der W-Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht gerade kritisiert hat, und seit der Bologna-Reform ist der deutscher Vorsprung geringer geworden.

Drei Gründe für demokratische Hochschulen

14. Februar 2012

Viele Menschen der Generation 50+ und einige jüngere sehen in einer Demokratisierung der Hochschulen die Gefahr ihrer Ideologisierung, die schlimmstenfalls zum Chaos bestenfalls zur Ineffizienz führen könnte. Wenn auch aufgrund von Erfahrungen in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts diese Sichtweise nachvollziehbar ist, ist sie jedoch grundlegend falsch. Eine Mitspracherecht für Studenten, Doktoranden und Habilitanden und ihre aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Lehre und des Arbeitslebens an Hochschulen würde die Hochschulen gar nicht gefährden, sondern sie im internationalen Wettbewerb stärken. Dafür gibt es vier Gründe.

Der erste Grund ist pädagogischer Art. Nichts hindert mehr ans Lernen als die eigene Passivität und die Unfähigkeit – oder Unmöglichkeit – die Lehre mitzugestalten. Eine Tragikomik der Hochschulen – und leider auch vieler Schulen – ist, dass einerseits die Passivität der Studenten beklagt wird, andererseits jedes Mitgestaltungsrecht Studenten verwehrt wird. Es wird von Studenten erwartet, dass sie wie Berufstätige ihre eigene Bildung in die Hand nehmen. Studenten werden aber weitgehend wie Minderjährige behandelt. Das trägt zum schlechten Lernen bei. Ferner fördert es weder Unternehmergeist noch wissenschaftliche Kreativität.

Der zweite Grund, warum demokratische Hochschulen im internationalen Wettbewerb stärker sind, liegt an der Dynamik der Wissensgesellschaft. Das Tempo, mit dem sie sich entwickelt, braucht nicht nur die Erfahrung der älteren Generationen, sondern auch die Innovation und den Lebenstrieb der jüngeren Generationen sowie das Zusammenwirken von älteren und jüngeren Generationen. Wer daran zweifelt sollte wissen, dass derzeit die Wettbewerbsfähigkeit ein ganzes Konzerns in der Innovationskraft eines gekauften kleinen Startup-Unternehmens hängen kann und dass 20jährige  innerhalb von einem halben Jahrzehnt neue Wirtschaftsbereiche – die Web-Suche, die digitalen Netzwerke – etablieren konnten. Es ist in der wissenschaftlichen Forschung nicht anders, wenn auch auf diesem Gebiet der Erfolg üblicherweise langsamer stattfindet. Eine Professur wird eben selten so schnell errungen, wie manche neu gegründete Unternehmen erfolgreich werden!

Der dritte Grund, warum demokratische Hochschulen im internationalen Wettbewerb stärker sind, liegt an der inneren Logik des Erfolgs. Wie so viel im Leben sind Lehre und Forschung dann am erfolgreichsten, wenn geistige sowie finanzielle Ressourcen dorthin fliessen, wo der Erfolg am wahrscheinlichsten ist. Die Ethik und die Vernunft mögen verlangen, die Ressourcen nicht blind nach diesem Prinzip zu verteilen – die Ethik, weil eine menschliche Gemeinschaft solidarisch sein muss, die Vernunft weil eine rein spekulative Ressourcenverteilung sich als Fehlschlag erweisen kann – in der Lehre, in der Wissenschaft genauso wie in Finanzen. Dies ändert aber nicht am Grundprinzip des Erfolgs in Lehre und Forschung. Zur Erkennung des wahrscheinlichsten Erfolgs ist die Demokratie nicht zu übertreffen, weil sie gleich einem Crowdsourcing wirkt. Mehr Augen sehen besser als wenige, wenn auch die wenigen Hochschulpräsidenten, Hochschulräten, in Gremien tätigen Professoren oder Bildungspolitiker gehören. Der Erfolg in Lehre und Forschung braucht die Vielfalt und den Wettbewerb der Ideen aber kein von oben herab oktroyierten Exzellenzkonzept, so klug es auch erscheinen mag.

Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob eine Hochschule öffentlich oder privat finanziert wird, ob sie nach wirtschaftlichen Ansätze geführt wird oder nicht. Um erfolgreich zu sein, braucht jede Hochschule unbedingt eine Mitgestaltung durch Studenten, Doktoranden und Habilitanden. Um Erfolgreich zu sein muss jede Hochschule demokratisch sein.

Wer noch aus Angst von längst vergangen politischen Ideologien die Demokratisierung der Hochschulen ablehnt, sollte wissen: Damit hindert er nur den Erfolg der Hochschulen seines Landes im internationalen Wettbewerb. Die Angst von einer Ideologisierung der Hochschulen ist von gestern. Es gibt am Anfang des 21. Jahrhunderts keine Ideologie mehr, die genug Wirkungskraft dafür hätte.

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Tagung über das wissenschaftliche Bloggen

13. Februar 2012

Am 9.3.2012 zwischen 9:00 und 17:30 Uhr findet in der  Bayerische Akademie der Wissenschaften eine Tagung über  das wissenschaftliche Bloggen “Weblogs In den Geisteswissenschaften oder: Vom entstehen einer neuen Forschungskultur” statt – siehe das Tagungsprogramm.

Die Tagung wird vom Deutschen Historischen Institut Paris und vom Institut für Kunstgeschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet.

Wer daran teilnehmen möchte, soll sich bei Frau Inger Brandt (ibra...@dhi-paris.fr) vom Deutschen Historischen Institut Paris anmelden.

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Lesenswertes über ACTA

13. Februar 2012

Über ACTA hat heute Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung mit dem Artikel “Umstrittenes Anti-Piraterie-AbkommenWarum Acta allenfalls eine potentielle Bedrohung ist” Lesenswertes veröffentlicht.

Fassungslos lies mich der Satz: “Der EU-Beschluss zur Ratifizierung von Acta wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Agrarausschusses (!) gefasst.

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Unerträgliche Auswüchse des Urheberrechtes

12. Februar 2012

Wie das Urheberrecht der gegenwärtigen Informationsgesellschaft gut angepasst werden kann, wird zweifelsohne noch lange debattiert werden. Weder eine prinzipielle Ablehnung jeder Form vom Schutz des geistigen Eigentums noch das Festklammern an alten, überholten Rechtsprinzipien sind überzeugende Ansätze.

Merkwürdig finde ich die folgenden Auswüchse des derzeitigen Urheberrechtes. Kopiert eine Kindergärtnerin oder Grundschullehrerin Lieder, die noch urheberrechtlich geschützt sind, und sie an ihre Kindergartenkinder oder Schüler verteilt, damit sie gelernt und gesungen werden, so verstößt sie gegen das Urheberrecht. Zeigt ein Lehrer seinen Schüler, Gymnasiasten oder Studenten den Film, den er privat als DVD gekauft hat, so verstoßt er ebenfalls gegen das Urheberrecht. Wieso es so ist, ist mir klar.

Warum aber gibt es keine Ausnahme für Bildungszwecke? Wäre der finanzieller Verlust übertrieben, wenn Kinder im Kindergarten oder in der Schule “In der Weihnachstbäckerei” von Rolf Zuckowski oder wenn Japanologie-Studenten traditionelle Figuren japanischer Erzählungen mit “Chihiros Reise ins Zauberland” mehr oder weniger kostenlos lernen würden?

Wenn eine Bildungsausnahme ein neues zeitgemäßes Urheberrechtes bereichern würde, dann bitte auch für die Wissenschaft, die von der Gier der meisten Wissenschaftsverlagen befreit gehört!

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Bisher verpasste Chancen

12. Februar 2012

Der Fall  innerhalb eines Wochenende von Acta, dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, welches kaum jemand kannte, ist ein Lehrstück in Sachen verpassten Chancen.

Nicht nur die meisten Politiker quer über die Parteien verpassen immer wieder Chancen, den Puls der Zeit zu erkennen, sondern auch Professoren. Das Informatikrecht wäre ganz offensichtlich ein wichtiger Pflicht-Inhalt zu jedem Medieninformatik-Studium, ein willkommener Wahl-Thema in jedem Informatik-Studium. Wo werden aber Einführungen in Informatikrecht Informatik-Studenten angeboten? Wo werden solche Lehrangebote geplant und vorbereitet?

Die Informatik verändert Gesellschaft und Wirtschaft mit atemberaubenden Schnelligkeit. Was noch vor wenigen Jahren als exotische Lehrinhalte in einem Informatik-Studium angesehen wurde, wird heute durch die technische und gesellschaftliche Entwicklung in die Kerninformatik gebracht. Darunter zähle ich vor allem das Informatikrecht, die sozialen Medien und eScience insbesondere Data Science und eHumanities.

Ich träume davon, dass  trotz Finanzkrise und die darauf folgenden Sparmassnahmen, die die Hochschulen wieder einmal plagen, das Informatikrecht, die sozialen Medien und eScience in so vielen europäischen Hochschulen wie möglich – hoffentlich auch in meine! –  bald Einzug finden.

FB

MetropolItalia ist online

03. Februar 2012

MetropolItalia ist eine Spielplattform, die dazu dient die Entwicklung der italienischen Sprache wissenschaftlich zu untersuchen. Sie ging heute in einer Beta-Version online.

Jede und jeder kann mitspielen. Die einzige Voraussetzung ist die Beherrschung der italienischen Sprache unter anderem in ihren verschiedenen Dialekten. Also an die Arbeit: Nun heißt es Italienisch lernen!

FB

“Die Lehre ist hervorragend”

03. Februar 2012

In der letzten Ausgabe (Nummer 1, Jahr 2012) vom MUM, dem MünchnerUni Magazin lese ich auf Seite 2 im Artikel “Zur Sache – Doppleter Abiturjahrgang: Der ‘Ansturm’ blieb aus” vom Universitätspräsident, Prof. Dr. Bernd Huber: “Die Lehre an der LMU war und ist – auch trotz doppeltem Abiturjahrgang – hervorragend.“ Die Ankündigung freut mich und macht mich stolz um meine Hochschule.

Was mich auch sehr freut und stolz macht, ist dass die Qualität der Lehre und der Einfluss der höheren Anfängerzahlen  (wegen nicht nur des doppeltem Abiturjahrgangs, sondern auch des zuerst gekürzten, dann aufgehobenen Wehrdienstes) darauf untersucht worden sind … und dass die Ergebnisse dieser Untersuchung schon vor den Ergebnissen der Semestralprüfungen vorliegen.

Was die Lehre betrifft, ist eine Qualitätsprüfung gar nicht so einfach. Qualität in der Lehre kann eben verschieden gedeutet werden. Ein Qualitätsprüfung für die Lehre setzt Antworte auf viel Fragen voraus:

  • Was soll erreicht werden: Allgemeinbildung, berufliche Fertigkeiten oder welche Mischung von beiden?
  • Wie soll die Studium-Dauer auf die Qualitätsprüfung wirken?
  • Wie sollen Daten erhoben werden? Nur hochschulintern oder auch in Betrieben? Bei den betroffenen ehemaligen Studenten oder auch bei ihren Arbeitgeber?
  • Welcher Zeitraum ist nötig, um eine sinnvolle und aussagekräftige Qualitätsprüfung der Lehre durchzuführen?
  • Soll die Qualitätsprüfung durch hochschulangehörigen oder durch einer von der  Hochschlue unabhängigen Instanz durchgeführt werden?
  • usw.

Die Lehre an der LMU ist nicht nur trotz gestiegenen Studentenzahlen gut, sie ist hervorragend, erfährt man. Dies führt zu weiteren Fragen:

  • Ist die Lehre an der LMU im Vergleich mit Münchener Hochschulen, im Vergleich mit bayerischen Hochschulen, im Vergleich mit Hochschulen des deutschprachigem Raumes oder im weltweiten Vergleich hervorragend?
  • Wie und wann wurde der Vergleich durchgeführt?

Kurz gefaßt: Ich bin neugierig darauf, wie die Qualität der Lehre an unserer Universität überprüft wird.

FB

Tipp für Studenten: Kosten auch eines Erststudiums steuerlich geltend machen

03. Februar 2012

Rückwirkend zum 1.1.2011 hat die Bundesregierung den sogenannten Werbungskostenabzug für Studienkosten so eingeschränkt, dass Ausgaben für das Erststudium nicht mehr als Werbungskosten, sondern nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Somit wurde ein Urteil vom Bundesfinanzhof untergraben, welches den Werbungskostenabzug für Studienkosten auch für ein Erststudium als zulässig anerkannt hatte.

Es lohnt sich jedoch immer noch, meine ich, Belege über allerlei Kosten wegen eines Erststudium zu sammeln und trotz der oben erwähnten Entscheidung der Bundesregierung einen Werbungskostenabzug beim Finanzamt zu beantragen, sobald man burfstätig ist, Geld verdient und folglich auch Steuer zahlt. Erstens sind Gerichtsverfahren anhänglich, dessen Aussgänge nicht sicher sind. Zweitens ist der Webungskostenanbzug deswegen für ein Zweit- oder Ausbaustudium weil solche einer Berufsausübung dienlich sind. Aus meiner Sicht gibt zwei Gründe, warum in vielen Fälle ein Erststudium ebenfalls der Berufsausübung dienlich sind, was die Kosten dafür genauso wie für ein Zweit- oder Ausbaustudium:

  • Wer zum Beispiel Informatik im Erststudium studiert und schon als Informatiker Geld verdient hat, kann sehr wohl argumentieren dass sein Erststudium seinem Beruf dienlich ist. Das dürfte wohl kaum bestreitbar sein! Wer Informatik studiert kann relativ schnell eine kurze Einstellung als Informatiker bekommen.
  • Wer in einem Bachelor-Studiengang studiert, besucht einen Studiengang der “berufsqualkifzierend” ist. So haben es die Politiker entschieden (wenn auch ohne Berücksichtigung der Studieninhalten, was aber ein weiteres Thema ist). Was berufsqualifizierend ist, ist zwangsläufig der Ausübung des Berufes dienlich.

Beide Argumente können, meine ich, sehr wohl mit der ersten Steuererklärung aufgebracht werden, damit die Kosten eines Erststudium als Werbungskosten abgezogen werden. Dreierlie ist dafür nötig:

  • Eine präzise Erläuterung der Argumente, was wohl im Rahmen dessen liegen dürfte, was ein Student leisten kann. :-)
  • Belege für die Kosten des Studiums.
  • Eine Anstellung, worauf das Erststudium eindeutig vorbereitet hat. Wieso es so anzusehen ist, kann auch erläutert werden. Eine gute Erläuterung dürfte jeder Student schaffen können.

Das schwierigste ist also die Sammlung der Kostenbelege. Am einfachsten ist es, sie in ein Schuhkarton zu sammeln und jährlich zu sortieren und gegebenenfalls zu annotieren. Auch das dürfte jeder Student können, wenn vielleicht nicht so leicht wie das Verfassen einer Erläuterung. :-)

Lohnend kann es werden, wenn dadurch ein paar Hundert oder sogar Tausend Euro gespart werden. Ob es klappen wird, weiss man nicht. Steuersachen muss man aber wie vieles sportlich nehmen! :-)

FB