Gestern hat das Bundesverfassungsgericht die W-Besoldung für Professoren gekippt, weil sie, so das Gericht, das Alimentationsprinzip, die Verpflichtung für den Staat seine Beamten angemessen zu bezahlen, verletzt. Bei dieser Entscheidung geht es unmittelbar nur um Geld. Mittelbar geht es aber um viel mehr: Um Maßstäbe in der Lehre und Forschung und folglich um Transparenz an Hochschulen.
Derzeit ist ziemlich unklar, was von einem Professor erwartet wird. Formal die Erfüllung des Lehrdeputats, das Abnehmen von Prüfungen, die Betreuung von Studenten und Doktoranden, eine Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung und wissenschaftliche Forschung. Wie viel Einsatz dafür erwartet wird, ist aber unklar.
Das Lehrdeputat bestimmt zum Beispiel nur die Zeit während der Lehrveranstaltungen aber weder die Vorbereitungszeit noch die Zeit fürs Pendeln zwischen voneinander entfernten Gebäude. Je nach Fachgebiet und Engagement, der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung einer Lehrveranstaltung ist ganz unterschiedlich. Die Vorbereitung einer dreistündigen traditionellen Vorlesung über relationale Datenbanken vorzubereiten benötigt vermutlich einen Bruchteil der Zeit, die für die Vorbereitung einer ebenfalls dreistündigen Vorlesung über die Web-Programmierung nötig ist. Neue Themen, die zudem völlig im Wandeln sind, kosten eben mehr Vorbereitungszeit als ältere, die sich kaum noch ändern.
Wie zeitintensiv die Betreuung von Studenten sein soll und was für Qualität erwartet wird, ist derzeit ganz offen. Man kann für den selben Zeitaufwand 150 Informatik-Studenten in ein Programmierpraktikum durchschleusen, die dabei von der Programmierung zu wenig mitbekommen, oder 15, die davon eine dauerhafte Lebenserfahrung und Kenntnisse behalten, die sie schon im zweiten Semester beruflich gut qualifizieren.
Ähnliches gilt für Prüfungen, die Betreuung von Studienarbeiten und Promotionen. Niemand weiss genau was die Erwartungen sind. Je nach Fachgebiet, Hochschule und Persönlichkeit werden unterschiedlichen Maßstäbe ausgewählt und schleichend verändert, wenn – zum Beispiel bei steigenden Studentenzahlen – sie nicht mehr einzuhalten sind.
Die Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung, die insbesondere in Zeiten von Reformen sehr zeitaufwendig sein kann, ist noch mehr als die Lehre eine Tätigkeit ohne zeitlichen und inhaltlichen Maßstab. Man beteiligt sich daran, entweder um Einfluss oder Macht zu erhalten, oder aus Pflichtgefühl. Wann eine Arbeit in Universitätsgremien als gut anzusehen ist, kann niemand sagen. Niemand hat bisher die Frage gestellt. Wie bei der Lehre gibt es keine anerkannte Maßstäbe dafür.
Bemerkenswert ist, dass es an Hochschulen vermutlich die Arbeit in der wissenschaftlichen Forschung, die sich von allen Pflichten eines Professors am ehestens messen lässt: Am Impakt der Veröffentlichungen und an der eingeworbenen Drittmittel. Solche Faktoren sind nicht unumstritten aber es gibt sie. Und das Internet ermöglicht, sie immer besser und leichter zu erfassen – siehe unter anderem Google Scholar Citations, Microsoft Academic Search, Scholarmeter und in der Informatik DBLP. Trotz aller Mängel jeder bisher erdachten Impakt-Faktor wie der H-Index, der G-Index, usw. sind sie, vor allem in ihrer gemeinsamen Betrachtung, nicht ohne Aussagekraft. Wer veröffentlicht und zitiert wird, wird damit erkannt.
Eine teilweise leitungsbezogene Professoren-Besoldung ist nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohne Leistungsmaßstäbe nicht mehr möglich. Somit wird schwarz auf weiss stehen müssen, was als gute Lehre, als angemessene Beteiligung an der Universitätsselbstverwaltung und als erfolgreiche wissenschaftliche Forschung anzusehen ist. Es wird sogar schwarz auf weiss stehen müssen, wann eine Leistung auf diesen Gebieten die gestellten Erwartungen übertrifft und zu einer Leistungszulage berechtigt. Damit wird es im Umkehrschluss erstmal für einen Professor möglich sein, einen übertriebenen Leistungsdruck oder unangemessene Arbeitsbedingungen abzulehnen.
Viele Professoren sind nicht nach dem Geld gierig, dass ihnen gute Leistungen bringen kann, sondern nach der guten Arbeit in Lehre und Forschung, die ihnen leider all zu oft schwer möglich ist. Über den leistungsbezogenen Anteil ihrer Besoldung werden sie in Zukunft die nötigen Bedingungen der guten Lehre und der guten Forschung einklagen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht erkennt eben Professoren ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen an, es sei denn, es wird zurück zu einer Besoldung ohne nennenswerte Leistungszulagen zurückgekehrt. Ich nehme an, dass die Bundesverfassungsrichter dies eingesehen haben und auch deswegen so geurteilt haben.
“Ein Programmierpraktikum mit 150 Studenten und nur einen wissenschaftlichen Mitarbeiter biete ich nicht an” wird ein Professor sagen können, “ersten weil ich unter solchen Bedingungen die an mir gestellten Erwartungen gar nicht erfüllen kann, zweitens weil der Kollege N.N. dafür dreimal so viel Mitarbeiter aufbringen kann.” Man wird erschwerte Arbeitbedingungen wie ständiger Lärm am Arbeitsplatz oder ein wöchentliches mehrstündiges Pendeln zwishen Gebäude auf seine Leistungen anrechnen lassen können. Und gegen die Ablehnung eines Drittmittel-Antrags in einem undurchsichtigen und der guten wissenschaftlichen Praxis missachtenden Auswahlverfahren der eigenen Universitätsleitung – etwa bei der Exzellenzinitiative – wird man klagen können, weil dadurch die Chancen auf die Leistungszulage eingeschränkt wurden. Einspruch wird man erheben können, wenn ein Schar von auf sich gelassenen Doktoranden als gute Leistung, die engagierte und fördernden Betreuung von nur wenigen Doktoranden jedoch nicht als zu belohnende Leistung angesehen wird.
Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Professoren-Besoldung wird folglich eine neue Ära an Hochschulen – eine Ära der Transparenz und einer größeren Ehrlichkeit – eröffnen, weil es die Möglichkeit eröffnet, dies einzuklagen, was zur guten Leistungen und zur Leistungsmessung nötig ist. Es wird spannend, gut für die Hochschulen, die Studenten, das Hochschulpersonal und die Gesellschaft gleichermassen und über die Erhöhung der Professoren-Bezüge hinaus teuer sein.
Einige Bildungspolitiker werden vielleicht bereuen, mit der leistungsbezogenen Professoren-Besoldung die Büchse der Pandora geöffnet zu haben…
FB